
"Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten:
daß es am rechten Fleck stehe, daß es wohlgegründet, daß es vollkommen ausgeführt sei"
Johann Wolfgang von Goethe
Von diesen drei Feststellungen liegt mindestens eine in Ihrer eigenen Verantwortung, aber spätestens ab der Gründung kommen wir ins Spiel.....!
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